Reglement - golf2-cup

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Der Cup wird ab 4 eingeschriebenen Teams zum Datum 05.03.2022 durchgeführt.

Sollte der Cup nicht zustande kommen, wird das Nenngeld erstattet.

Der Golf 2 1.8 Cup soll als eine interne Meisterschaft im Rahmen des nationalen Rallyesports durchgeführt werden.

Er bietet den eingeschriebenen Teams eine kostengünstige Möglichkeit Rallyesport zu betreiben und für minimales Geld, maximal Rallyespaß zu bekommen.

Das Reglement des Golf 2 1.8 Cup`s wurde so verfasst, dass teure Verbesserungen und Umbauten ausbleiben. Es werden Einheitsreifen vorgeschrieben, um die Kosten niedrig zu halten, sodass die Fahrer und Beifahrer im Vordergrund stehen.

Es wird sich ein gewisser Ehrgeiz automatisch zwischen den Teams entwickeln, dennoch soll der Spaß an vorderster Stelle stehen.


Reglement


1. Zugelassene Fahrzeuge

deutsche Version des Volkswagen (VW) Golf II 1,8l 66kW (Typ 19 E), außer Syncro


2. Technische Bestimmungen am Fahrzeug

Das Fahrzeug wird nach dem DMSB Reglement der Gruppe G aufgebaut. Dieses ist einsehbar auf www.dmsb.de.


3. Fahrwerk

Fahrwerk nach Gruppe G Reglement


4. Reifen & Felgen

Zugelassene Sportreifen: Toyo Proxess R888R 195/50/R15
Zugelassene Sommerreifen: Hankook Ventus K107 EVO S1 195/50/R15

Zugelassene Winterreifen: Hersteller und Typ freigestellt, wenn deren UVP des Herstellers nicht über 60,00 € pro Reifen liegt. Der Nachweis über die Zulässigkeit des Reifens ist vom Teilnehmer zu erbringen. Der Winterreifen muss im Handel frei erhältlich sein und darf nicht aus dem Sportreifenprogramm eines Herstellers stammen und/oder ausschließlich über dessen Sportabteilung zu kaufen sein. Sportreifen mit einer M&S Kennzeichnung, z.B. Regenreifen, sind im Sinne des Reglements des Golf 2 1.8 Cup nicht zulässig. Die maximale Dimension beträgt 195/50/R15.Weitere Reifentypen sind nicht zulässig.

Die Teilnehmer dürfen zwischen oben genannten Reifentypen, in Übereinstimmung mit dem DMSB-Rallyereglement, bei jeder Veranstaltung vor der Reifenabnahme frei wählen. Die Organisation des Golf 2 1.8 Cup ist jederzeit berechtigt, eine Kontrolle der Reifen vorzunehmen

Als Felgen sind sowohl Alu- als auch Stahlfelgen bis 7x15 zulässig.


5. Zusätzliche Reglements

Ein Unterfahrschutz ist vorgeschrieben. Art und Ausführung sind freigestellt. Ein funktionsfähiger dauerplus Zigarettenanzünder für den Anschluss eines mobilen Leistungsmessgerätes ist vorgeschrieben.

Es ist ein Frontscheibenaufkleber(Sonnenblendstreifen) des Golf 2 1.8 Cups aufzubringen. Weitere Sponsorenwerbung kann vorgeschrieben werden


6. Technische Proteste

Die Golf 2 1.8 Cup Organisation kann bei Regelverstoß mit Wertungsverlust für diesen Lauf reagieren.

Die Golf 2 1.8 Cup Organisation hat jederzeit das Recht ein Fahrzeug zur Untersuchung heranzuziehen.


7. Wertung

Für die Punktewertung muss jedes Team in der Nennung einen Fahrer und Beifahrer angeben. Nur diese sind punkteberechtigt. Ersatzfahrer und -beifahrer werden bei der Punktevergabe nicht berücksichtigt (Nachnennung möglich – siehe Einschreibgebühr).

Ab fünf Veranstaltungswertungen werden an der Siegerehrung Pokale ausgegeben. Es sind 9 Läufe vorgesehen, davon 6 in Wertung.

Die Golf 2 1.8 Cup Organisation behält sich vor, zusätzliche oder auch Ersatzläufe zu benennen

Es werden alle Teilnehmer nach dem gleichen Punktesystem und erreichter Gesamtpunktzahl zum Saisonende in einer gemeinsamen Liste gewertet
Folgendes Punktesystem wird verwendet (angelehnt an das Punktesystem der FIA WRC):

Platz      1/2/3/4/5/6/7/8/9/10
Punkte  25/18/15/12/10/8/6/4/2/1

Nichtantritt zum Start, Ausfall oder Disqualifizierung ergeben 0 Punkte.


8. Einschreibung

Die Einschreibgebühr 2022 beträgt pro Team 120,-€ bei Einschreibung bis zum 05.03.2022.

Die Einschreibgebühr nach diesem Termin beträgt 150,00 € Bei der Einschreibung eines Teilnehmers alleine, gilt dies ebenfalls. Hier hat der Teilnehmer bis zum 01.06.2022 die Möglichkeit kostenfrei seinen Fahrer/Beifahrer nachzunennen. Nachträgliche Einschreibungen für Fahrer/Beifahrer beträgt 75,-€ Ergebnisse werden nicht rückwirkend gewertet.

Die Gelder werden zur Kostendeckung der Organisation, Website, Siegerehrung und sonstigen Aufwendungen verwendet.

Die Einschreibgebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber:  Marc Ludwig
IBAN:    DE59 5001 0517 5420 5794 20
BIC:    INGDDEFFXXX
Verwendungszweck:  Golf2Cup 2022 Fahrer/Beifahrer

9. Haftungsausschluss

Die Teilnehmer vom Golf 2 1.8 Cup nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Die Teilnehmer erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen:

• die FIA, den DMSB, deren Präsidenten, Mitglieder, Geschäftsführer die Veranstalter, die Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer, die Organisation/Vorstandschaft und der Technikbetreuung, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden.

• Die Erfüllungs- und Verrichtungshilfen aller zuvor genannten Personen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, Eigentümer, Halter anderer Fahrzeuge

• Den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten auf die Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerbsveranstaltungen entstehen

• das Organisationsteam des Golf 2 1.8 Cup, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift des Einschreibevertrages zum Golf 2 1.8 Cup für alle Wertungsläufe gegenüber allen Beteiligten wirksam. Gastfahrer/Gastbeifahrer erkennen dieses Haftungsausschluss ebenfalls an.

Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung.


stellvertretend für das Organisations-Team:
      Holger Mayer
      Scheffelweg 3
      73614 Schorndorf
      holger_mayer@gmx.de
      buero@golf2-cup.de
      www.golf2-cup.de


 
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